Bei der Psychotherapie handelt es sich um eine Behandlung von psychischen Störungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Die psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel in einer Einzeltherapie mit einer Dauer von 50 Minuten statt.

Wesentlich für das Gelingen der Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient/in und Therapeut. In den sogenannten probatorischen Sitzungen am Anfang der Therapie erfolgt die Einschätzung, inwiefern die therapeutische Beziehung von Patient/in und Therapeut als passend eingeschätzt wird. Hierbei wird durch den Therapeuten die Vorgehensweise der Behandlung erklärt und es werden gemeinsam Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Behandlungsdauer besprochen und festgelegt.

Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

In meiner Praxis kommt die Verhaltenstherapie zur Anwendung. Dabei handelt es sich um wissenschaftlich sehr gut untersuchte und wirksame Heilmethode für psychische Störungen.

In dieser Praxis werden alle Formen psychischer Störungen behandelt.

Sollten Sie einen Bedarf an einer Psychotherapie haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.